Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die Angaben entsprechend § 4e BDSG auf Antrag verfügbar zu machen hat. Diese und weitere Angaben können beim Datenschutzbeauftragten der All for One. Enterprise Solutions GmbH in einer detaillierten Form angefordert werden.
Im Folgenden stellen wir wesentliche Angaben zusammengefasst dar. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, ob Daten zu Ihrer Person und in welchem Verfahren automatisierter Verarbeitung möglicherweise gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt. Ihr Recht auf Auskunft gemäß § 34 BDSG wird hierdurch nicht eingeschränkt.
1. Name der verantwortlichen Stelle
All for One. Enterprise Solutions GmbH
2. Geschäftsleitung
Hans-Peter Mohr, Uwe Schneider
3. Datenschutzbeauftragter
Hans Gerlitz
4. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Unixstraße 1
88436 Oberessendorf
5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, Datenverarbeitung oder Datennutzung
Die All for One. Enterprise Solutions GmbH ist auf dem Gebiet der Infrastrukturlösungen und der IT Optimierung im Bereich der Industriebranche tätig. Erbringung von Datenverarbeitungsdienstleistungen einschließlich der Errichtung und des Betriebes bei den entsprechenden Kunden sowie die Beschaffung, Einrichtung und Verkauf von Hardware und Software.
6. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
Kundendaten, Mitarbeiterdaten sowie Daten von Lieferanten, sofern diese zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke erforderlich sind. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, in welchem Verfahren möglicherweise Ihre Daten gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt.
7. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können:
- öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften
- externe Auftragnehmer entsprechend §11 BDSG
- externe Stellen und Abteilungen der All for One.Enterprise Solutions GmbH zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke.
8. Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.
9. Datenübermittlung an Drittstaaten
Es erfolgt keine Übermittlung an Drittstaaten.